Vorsorgeuntersuchungen

„Auf Ihre Gesundheit !“ – und – „Hauptsache gesund !“ – Wer kennt solche Sprüche nicht. Aber hatten Sie nicht auch schon manchmal Zweifel, ob Sie es überhaupt sind – gesund ?

Sie haben sich sicher auch schon überlegt, ob es nicht besser wäre, einmal zur „Vorsorgeuntersuchung“ zu gehen. Was hat Sie davon abgehalten ?

  • Sie wussten nicht was das auf zukommt – unangenehme Untersuchungen vielleicht ?


  • Sie hatten Zweifel, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt?


  • Sie waren unsicher, ab welchem Alter eine Untersuchung erforderlich ist?

Wir möchten diese Unklarheiten im Folgenden beseitigen :

Zunächst ist zu sagen, dass jedem Krankenversicherten – Männern und Frauen - ab dem 35. Lebensjahr eine Vorsorgeuntersuchung gesetzlich zusteht. Die Art und der Umfang der Untersuchungen richtet sich dann sinnvoller Weise nach Ihrem Alter, eventuellen Vorerkrankungen, aber auch nach Krankheiten die in Ihren Familien gehäuft aufgetreten sind.
Ihr Arzt wird Sie gerne beraten welche individuellen Untersuchungen im Einzelfall empfehlenswert sind.

Grundsätzlich sollte bei jedem Patienten ab 35 Jahren der Blutzucker sowie der Cholesterinspiegel im Blut bestimmt werden. Zusätzlich erfolgt eine Urinuntersuchung um die Nierenfunktion grob zu beurteilen.
Entsprechend Ihrer Krankheitsvorgeschichte, der sogenannten Anamnese, sowie der Ihrer Familie, wird Ihr Arzt dann gegebenenfalls weitere Untersuchungen vorschlagen. Hierzu zählt zum Beispiel ein Ruhe-EKG oder ein Belastungs-EKG auf dem Fahrradergometer um eine akute Herzinfarktgefährdung auszuschließen. Ergänzt werden kann dies durch eine Ultraschalluntersuchung des Herzens sowie der Halsschlagader. Bei letzterer können Gefäßablagerungen der Halsarterie festgestellt werden, die repräsentativ für den Gefäßstatus des Körpers sind.
Die Blutuntersuchungen können darüber hinaus auf Leber- und Schilddrüsenfunktionswerte ausgedehnt werden, gegebenenfalls ergänzt durch entsprechende Ultraschalluntersuchungen. Die Diagnostik wird sich natürlich immer auch nach eventuellen Beschwerden Ihrerseits richten.

Die Krebsvorsorge ist ein weiterer fester Bestandteil der Untersuchungen. Hier sind Erkrankungshäufungen der Familie sehr wichtig. Jeder Patient ab 50 hat Anspruch auf eine jährliche Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut. Da diese Methode eine sehr geringe Trefferquote insbesondere bei Krebsvorstufen, die noch gut behandelbar wären, aufweist, gestehen die Krankenkassen ab dem 55. Lebensjahr jedem Patienten zusätzlich alle 10 Jahre eine Darmspiegelung zu. Die Kosten werden auch übernommen, wenn keinerlei Beschwerden vorliegen. Hat Ihr Arzt einen Krankheitsverdacht, oder liegt Darmkrebs in der Familie, kann die Untersuchung auch schon früher notwendig sein.