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Von Schilddrüsenproblemen bis zur Darmkrebsprävention – wir halten Sie auf unserer Website stets auf dem Laufenden.
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Aktuelles

01. Oktober 2024
Thema
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«. Sehr bekannt ist dieser: The quick brown fox jumps over the lazy old dog. Oft werden in Typoblindtexte auch fremdsprachige Satzteile eingebaut (AVAIL® and Wefox™ are testing aussi la Kerning), um die Wirkung in anderen Sprachen zu testen. In Lateinisch sieht zum Beispiel fast jede Schrift gut aus. Quod erat demonstrandum.
01. Oktober 2024
Thema
Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten – man nennt diese Sätze »Pangrams«. Sehr bekannt ist dieser: The quick brown fox jumps over the lazy old dog. Oft werden in Typoblindtexte auch fremdsprachige Satzteile eingebaut (AVAIL® and Wefox™ are testing aussi la Kerning), um die Wirkung in anderen Sprachen zu testen. In Lateinisch sieht zum Beispiel fast jede Schrift gut aus. Quod erat demonstrandum.

3. Oktober 2025
Elektronische Patientenakte (ePA)
Liebe Patientinnen und Patienten, es ist soweit!
Seit dem 01.10.2025 können wir auf Wunsch neu erhobene Befunde auf Ihrer Krankenkassenkarte speichern. Beachten Sie hierbei bitte, dass dies nur für neu erhobene Befunde gilt. Sie können also nicht Ihre über Jahre erhobenen Befunde aus alten Krankenhausaufenthalten oder ähnliches abspeichern lassen. Die Speicherung funktioniert außerdem nur, wenn Ihre Karte in unserem Terminal steckt. Telefonische Anfragen hierzu sind also nicht möglich. Da die Speicherung erfahrungsgemäß relativ zeitraubend ist, bitten wir Sie davon abzusehen, dies zu Stoßzeiten oder bei längeren Wartezeiten durchführen zu lassen. Im laufenden Sprechstundenbetrieb ist dies jedoch problemlos möglich.
Dringend empfehlen wir Ihnen, dass zumindest eventuell bestehende Medikamenten-Allergien gespeichert werden. Ebenso sollte Ihr Medikamentenplan abgespeichert sein. Falls Sie einen Arzttermin haben, lassen Sie den Medikamentenplan bitte erst nach dem Gespräch speichern – er könnte sich noch ändern. In diesem Fall benötigen wir Ihre Gesundheitskarte ein zweites Mal.
Sollten wir Sie zu einem anderen Facharzt überweisen, erhalten wir den Befund weiterhin in schriftlicher Form, wie bisher – nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf Wunsch können wir diesen Befund nachträglich auf ihrer Karte speichern. Der Grund hierfür ist, dass Sie der Speicherung jedes Befundes widersprechen, oder ihn auch nachträglichen löschen können. Würde der Facharztbericht nur digital auf Ihrer Karte gespeichert werden, könnten wichtige medizinische Informationen verloren gehen. Daher erfolgt die Kommunikation zwischen den Praxen weiterhin schriftlich, um eine sichere und vollständige Dokumentation zu gewährleisten.
Da auch für uns dieses System noch neu ist und es in der Praxis vereinzelt zu technischen Problemen oder Systemabstürzen kommt, bitten wir um Geduld und Verständnis, wenn etwas mal nicht so funktioniert, wie es sollte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

3. Oktober 2025
Grippe-Impfung
Am 01.10.2025 beginnen wir wieder mit der jährlichen Influenza-Impfung. Um den Praxisablauf zu vereinfachen, bitten wir Sie, hierfür einen Termin zu vereinbaren.
Dringend empfohlen wird die Impfung für folgende Personengruppen:
Personen ab 60 Jahren, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Kontaktpersonen von Menschen mit erhöhtem Risiko, Schwangere, Personen mit beruflichem Publikumsverkehr, medizinisches Personal. Selbstverständlich können sich auch unter 60-jährige impfen lassen, die eine schwere Infektionskrankheit vermeiden möchten. Wer bereits einmal an Influenza erkrankt war, kann dies sicher bestätigen. Auch bei Jüngeren kann die Erkrankung mit Komplikationen einhergehen.
Im Gegensatz zu einem „grippalen Infekt“, der durch andere Viren als die „echte Grippe“, also Influenza, ausgelöst wird, kann diese Infektion einen schweren, zum Teil tödlichen Verlauf nehmen. Die Impfung ist gut verträglich und schützt auf Grund der nicht vorhersagbaren Mutationen des Virus zu ca. 50% vor einer Influenza-Infektion. Eine Infektion auslösen kann die Impfung jedoch nicht, da es sich um einen sogenannten Totimpfstoff handelt. Zugelassen ist die Impfung ab einem Alter von 6 Monaten. In unserer Praxis impfen wir ab 9 Jahren. Für die unterschiedlichen Altersklassen stehen unterschiedliche Impfstoffe zur Verfügung.
Der von der STIKO (ständige Impfkommission) empfohlene Impfzeitraum ist von Oktober bis Dezember. Sie brauchen also keine Bedenken zu haben, dass die Impfung möglicherweise im Februar nicht mehr wirkt, wenn Sie sich jetzt schon impfen lassen. Vielmehr ist die Wirkdauer mindestens 12 Monate, eine erneute Impfung im Herbst 2026 ist nur wegen des jährlichen Wandels des Virus erforderlich.

4. Mai 2025
Neues zu Reiseimpfungen
Die japanische Enzephalitis ist eine Viruserkrankung, die durch nachtaktive Stechmücken übertragen wird. Anders als ihr Name vermuten lässt, kommt sie nicht nur in Japan, sondern in ganz Südostasien vor. Zuletzt traten aber auch Fälle in Australien auf, einige verliefen tödlich. Aus diesem Grund wird nun auch für Australien diese Impfung empfohlen, insbesondere bei Aufenthalten von 4 Wochen oder länger. Ebenso für über 65-Jährige, da hier das Risiko für schwere Verläufe steigt.
Die Impfung besteht aus zwei Impfdosen, die im Abstand von 4 Wochen verabreicht werden. Eine Auffrischimpfung wird nach 12-24 Monaten gegeben, danach alle 10 Jahre bei wiederholtem Expositionsrisiko.
Die Impfung schützt zu über 90% vor der Erkrankung und ist sehr gut verträglich, so dass auch bei kürzeren Reisen und dem Wunsch nach bestmöglichem Schutz die Impfung erwogen werden kann.

2. April 2025
Darmkrebsvorsorge
Der März ist traditionell der Monat, in dem an die Darmkrebsvorsorge erinnert wird. Natürlich wird aber das ganze Jahr über Darmkrebsvorsorge durchgeführt. Alle Patienten ab 50 haben einen Anspruch auf die Durchführung einer Vorsorge-Darmspiegelung. Das heißt eine Darmspiegelung ohne bestehende Beschwerden wie Stuhlunregelmäßigkeiten, Bauchschmerzen oder Blut im Stuhl. Sollten Beschwerden bestehen, ist eine Darmspiegelung immer und in jedem Alter durchführbar, nur wird sie dann nicht mehr Vorsorgedarmspiegelung genannt.
Sinn der Darmkrebsvorsorge ist nicht das Feststellen von Darmkrebs, sondern das Auffinden von Darmpolypen.
Darmkrebs entsteht für gewöhnlich nicht aus gesunder Schleimhaut. Vielmehr liegen zunächst Polypen vor, die wachsen und sich schließlich zu Darmkrebs entwickeln. Es gilt also, Polypen zu finden und zu entfernen, bevor Darmkrebs entsteht.
Da nur ca. 20% aller Darmpolypen bluten, ist der Stuhltest auf verborgenes Blut keine sichere Methode, diese festzustellen. Das kann nur die Spiegelung leisten. Trotzdem hat der Stuhltest seine Berechtigung, da die Darmspiegelung bei unauffälligem Befund nur alle 10 Jahre notwendig ist, und in der Zeit dazwischen eine Kontrolle über den einfach anzuwendenden Test erfolgen kann. Wie der Name des Tests schon sagt, wird verborgenes, also mit dem bloßen Auge nicht erkennbares Blut, detektiert. Er macht also genau dann Sinn, wenn sie einen scheinbar unaufälligen Stuhlgang haben.
Also: auf zur Darmkrebsvorsorge – das ganze Jahr!